Der Zugangsbeitrag für Venedig tritt im Januar 2024 in Kraft und gilt an 29 Tagen – zwischen April und Juli in den Zeitfenstern von 8:30 bis 16 Uhr. Es gibt viele Ausnahmen, die auch für dich relevant sein können.
Der Zugangsbeitrag für Venedig (“Contributo di Accesso”) wird nur an bestimmten Tagen des Jahres erhoben, um die touristischen Spitzenzeiten zu regulieren. Diese Maßnahme ist Teil eines Experimentes zur Steuerung des Touristenstroms und zum Schutz der Stadt.
Ein offizieller Beschluss des Gemeinderats legt die genauen Bestimmungen für den Zugangsbeitrag fest. Dieser Beschluss kann auf der offiziellen Webseite der Stadt Venedig eingesehen werden.
Zu den hochfrequentierten Zeiten, die als “Schwarze Tage” gekennzeichnet sind, gehören insbesondere die Frühjahrsfeiertage und die ersten Sommerwochenenden, an denen der Zugangsbeitrag für Venedig erhoben wird. Die genauen Tage in 2024, an denen der Zugangsbeitrag für Venedig fällig wird, sind:
- jeder Tag vom 25. April bis zum 5. Mai (11 Tage insgesamt);
- alle weiteren Samstage und Sonntage im Mai (11. und 12., 18. und 19., 25. und 26.)
- alle Samstage und Sonntage im Juni (8. und 9., 15. und 16., 22. und 23., 29. und 30.)
- an den ersten beiden Samstagen und Sonntagen im Juli (6. und 7., 13. und 14.).
Wie bereits erwähnt, wird der Beitrag für diejenigen fällig, die zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr in die Altstadt kommen.
Inhaltsverzeichnis
Der Zugangsbeitrag für Venedig
Der Beitrag für 2024 wird 5 Euro pro Tag betragen. Der Zugangsbeitrag für Venedig gilt nur für das historische Zentrum – die eigentliche Lagunenstadt – und nicht für die kleineren Inseln, wie Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant’Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbetto, Vignole, S. Andrea, Certosa, San Servolo, S. Clemente, Poveglia.
Zahlung des Zugangsbeitrags für Venedig
Es ist möglich, über eine Web-App zu bezahlen, die unter https://cda.ve.it erreichbar ist und über die du den QR-Code erhältst, den du bei Kontrollen vorzeigen musst. Das Dokument bescheinigt die Zahlung des Beitrags oder die Bedingung des Ausschlusses/der Befreiung und muss immer mitgeführt werden.
Die besten Unterkünfte, um keine Zugangsbeitrag für Venedig zu zahlen
B&B Bloom
Eleganz und Raffinesse sind nur zwei der Elemente, die dieses Bed & Breakfast auszeichnen: Du wirst zufrieden sein, denn das B&B Bloom ist eine warme und gemütliche Unterkunft. Modernität verschmilzt mit dem klassischen venezianischen Stil zu einem charmanten Dekor. Und vergiss nicht, die Terrasse mit Panoramablick auf die Serenissima zu nutzen, die das Alleinstellungsmerkmal des Bed & Breakfast Bloom ist!
Antica Locanda Sturion ***
Im obersten Stockwerk eines antiken venezianischen Palastes steht eines der seltenen 3-Sterne-Hotels, das zu den ältesten in Venedig gehört. Das Zeichen der Locanda erscheint sogar auf einem berühmten Gemälde von Vittore Carpaccio, “Eines der Wunder des Kreuzes” von 1494, das in der Gallerie dell’Accademia ausgestellt ist.
Hier findest du eine Übersicht mit den bestens Hotels, die Venedig zu bieten hat:
Wer muss den Zugangsbeitrag zahlen?
Die Zugangsgebühr muss von jeder Person über 14 Jahren entrichtet werden, die das historische Zentrum der Gemeinde Venedig betritt, es sei denn, sie fällt unter die Kategorien der Ausschlüsse und Befreiungen. Im Allgemeinen wird die Gebühr von Tagesbesuchern verlangt, die nicht in Einrichtungen der Gemeinde Venedig übernachten.
Wer von der Zahlung ausgeschlossen ist
Folgende Personenkategorien sind von der Entrichtung des Zugangsbeitrags für Venedig ausgeschlossen:
- Einwohner der Gemeinde Venedig;
- Arbeitnehmer, einschließlich Pendler
- Angestellte, die ständig oder auch nur vorübergehend in der antiken Stadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune arbeiten;
- Selbstständige oder Unternehmer, die ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz in der antiken Stadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben;
- Angestellte oder Selbstständige oder Unternehmer, die aufgrund ihrer Arbeit Zugang zur Alten Stadt der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune haben;
- Studenten, einschließlich Pendler, von Schulen jeder Stufe und Klasse, von Universitäts- und Postgraduierteninstituten, die ihren Sitz in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben;
- Personen und ihre Familienangehörige, die nachweislich IMU (“Imposta Municipale Unica”, die kommunale Grundsteuer in Italien) in der Gemeinde Venedig gezahlt haben.
Subjekte, die von der Zahlung des Beitrags ausgeschlossen sind, müssen ihren Zustand durch eine Selbstbescheinigung, eine Bescheinigung oder eine Erklärung von sich selbst oder von Dritten nachweisen, und zwar gemäß den durch Beschluss des Gemeinderats festgelegten Betriebsverfahren und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Damit Du für Venedig bestens vorbereitet bist, findest Du hier meine persönliche Packliste für die Lagunenstadt, mit all dem, was im Reisegepäck nicht fehlen sollte.
Wer ist von der Zahlung befreit
Zusammengefasst sind alle Personen, die sich in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet aufhalten (Übernachtungstouristen), Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, Teilnehmer an Sportwettkämpfen, Polizeibeamte im Dienst, Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte oder Schwiegereltern bis zum dritten Verwandtschaftsgrad von Einwohnern in Gebieten, in denen die Zugangsgebühr gilt, sowie eine weitere Reihe von Ausnahmen, die in der Verordnung festgelegt sind, von der Zahlung der Zugangsgebühr befreit:
- Personen, die sich in den Beherbergungsbetrieben gemäß Artikel 2 der Kurtaxenordnung der Stadt Venedig aufhalten, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden und aus irgendeinem Grund eine vorübergehende bezahlte Unterkunft bieten, sofern sie der Kurtaxe gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011 unterliegen; diese Befreiung wird vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb anerkannt;
- Einwohnerinnen und Einwohner, die gemäß Artikel 32 des Präsidialerlasses Nr. 223 vom 30. Mai 1989 im vorläufigen Einwohnerregister eingetragen sind;
- Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind
- Einwohner der Metropolitanstadt Venedig
- Einwohner in der Region Venetien;
- Kinder unter 14 Jahren
- Personen mit Behinderungen, deren Zustand gemäß Artikel 3, Absatz 3, des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder ähnlicher ausländischer Gesetze bescheinigt wird, sowie alle Begleitperson;
- Personen, die in den Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune behandelt werden oder sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen;
- Personen, die Patienten in den Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln in der Lagune assistieren oder begleiten;
- Personen, die die antike Stadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln in der Lagune betreten, um an Sportwettkämpfen teilzunehmen, die vom CONI, seinen Verbänden oder Sportfördereinrichtungen anerkannt sind;
- Personen, die in die antike Stadt der Gemeinde Venedig und auf die anderen kleineren Inseln der Lagune mit ÖPNV-Linien einreisen, die speziell für die ausschließliche Beförderung zu den Sportstätten betrieben werden, um an dem jeweiligen Sportwettbewerb teilzunehmen
- Verwaltungsangestellte und Behörden, die aus institutionellen Gründen in die Antike Stadt der Gemeinde Venedig und auf die anderen kleineren Inseln der Lagune reisen
- Freiwillige, die ihre Dienste in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune anlässlich von Veranstaltungen und/oder Shows anbieten, die von der Stadtverwaltung organisiert oder gesponsert werden, sowie bei Veranstaltungen, die von der Metropolitanstadt Venedig und der Region Venetien organisiert werden. der Region Venetien, die durch einen Beschluss des Gemeinderats festgelegt sind; Freiwillige, die in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune in Notfällen ihre Dienste anbieten;
- Teilnehmer an bezahlten Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert oder von der Stadtverwaltung gesponsert werden, die durch einen Beschluss des Gemeinderats festgelegt sind;
- Teilnehmer an Veranstaltungen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder gesponsert werden und die durch einen Beschluss des Gemeinderats gekennzeichnet sind;
- Angehörige der Streitkräfte und der Ordnungskräfte, einschließlich der Angehörigen des Nationalen Feuerwehrkorps, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune aus dienstlichen Gründen betreten;
- Mieter einer Immobilie in der Gemeinde Venedig und ihre registrierten Haushaltsmitglieder, vorausgesetzt, sie haben einen Mietvertrag für eine Wohnung, die nicht für touristische Zwecke genutzt wird;
- Ehegatten, die in einer Lebensgemeinschaft leben, die gemäß Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016 erklärt wurde, sowie Verwandte oder Schwiegereltern bis zum dritten Grad der Verwandtschaft einer Person, die in den Gefängnissen oder Haftanstalten der Altstadt von Venedig inhaftiert ist und diese besucht;
- Ehegatten, die in einer Lebensgemeinschaft leben, wie in Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016 angegeben, sowie Verwandte oder Schwiegereltern bis zum dritten Grad der Verwandtschaft von Personen, die in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune wohnen;
- Ehegatten, zivilrechtlich vereinigte Lebenspartner, die gemäß Art. 1, Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016 gemeldet sind, Verwandte oder Schwiegereltern bis zum 3. Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen, die an der Beerdigung in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune teilnehmen;
- Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Schwiegereltern bis zum 3. Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen, die Personen besuchen, die in Sozialeinrichtungen in der Altstadt der Stadt Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune untergebracht sind;
- Prozessbeteiligte und Personen, die aus Gründen der Justiz oder aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses zu öffentlichen oder gerichtlichen Ämtern in der antiken Stadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune geladen sind
- Personen, die ausschließlich die Bereiche Ponte della Libertà, P.le Roma, Stazione Marittima und Isola Nova del Tronchetto betreten, begrenzt auf die Zeit, die sie sich dort aufhalten
- Personen, die Personen besuchen, die in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln wohnen, oder Personen, die im temporären Einwohnerregister mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln eingetragen sind;
- alle anderen Zugänge vorübergehender Art, sofern sie nicht touristischen Zwecken dienen und durch einen Beschluss des Gemeinderats genehmigt werden.
- Schüler der Sekundarstufe II auf einer Bildungsreise oder einem Besuch.
Sanktionen
Die Gemeindeverwaltung kann die in den Verordnungen vorgesehenen Instrumente einsetzen, um Hinterziehungen und Umgehungen einzutreiben und insbesondere an den Hauptzugangspunkten in der Stadt Kontrollen und Überprüfungen durch befugtes Personal durchzuführen.
Die Verwaltungssanktion liegt zwischen 50 Euro und 300 Euro (+10 Euro Zugangsbeitrag für Venedig), mit der Möglichkeit einer Anzeige nach dem Strafgesetzbuch und den einschlägigen Sondergesetzen für jeden, der in den in den Verordnungen vorgesehenen Fällen falsche Erklärungen abgibt, falsche Dokumente ausstellt oder davon Gebrauch macht.
Definitionen
Die Altstadt
Kleinere Inseln der venezianischen Lagune
- Lido die Venezia, einschließlich Alberoni und Malamocco
- Pellestrina
- Murano
- Burano
- Torcello
- Sant’Erasmo
- Mazzorbo
- Mazzorbetto
- Vignole
- S. Andrea
- Kartause
- S. Servolo
- S. Clement
- Poveglia
- Sacca Sessola
Zusammenfassung
Die Einführung des Zugangsbeitrags für Venedig (“Contributo di Accesso”) in Venedig, die ab 2024 geplant ist, wird an 29 ausgewählten Tagen des Jahres gelten und beträgt 5 Euro pro Person. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Touristenstrom zu regulieren und die Stadt zu schützen.
Der Zugangsbeitrag für Venedig wird nur an bestimmten Tagen erhoben, meist an Wochenenden und Feiertagen im Frühling und frühen Sommer, was als Hochsaison gilt. Der offizielle Beschluss des Gemeinderats legt die genauen Bestimmungen für den Zugangsbeitrag fest, einschließlich der genauen Tage und Ausnahmeregeln.
Interessanterweise wird der Zugangsbeitrag für Venedignicht jeden Tag, sondern nur an ausgewählten Tagen gefordert, die als besonders verkehrsreich gelten. Die ausgewählten Tage konzentrieren sich hauptsächlich auf die Frühlings- und Sommermonate, wobei der Fokus auf Wochenenden und Feiertagen liegt.
Diese Regelung ist Teil eines Experiments, das darauf abzielt, die Anzahl der Touristen an besonders überfüllten Tagen zu begrenzen und so die Auswirkungen des Tourismus auf die Stadt zu mildern.
Die Stadtverwaltung von Venedig stellt detaillierte Informationen und den genauen Regelungstext auf ihrer offiziellen Webseite zur Verfügung. Dort können Interessierte die spezifischen Bedingungen und Anforderungen für den Zugangsbeitrag für Venedig nachlesen. Der Beschluss des Gemeinderats ist ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahme und dient als rechtliche Grundlage für ihre Durchführung.
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